Referenten präsentieren den 50 Gästen viel "Neues"

Vorträge in Marburg über Änderungen im Steuerrecht

Marburg. Am Freitag informierten Steuerberater Ulrich Blanke und sein Kollege, Rechtsanwalt Michael Kühn, in der Kanzlei Blanke-Klee-Kühn über Änderungen im Steuerrecht.

von Ursula Denis

"Es geht zunächst einmal darum, die Kunden für das Thema zu sensibilisieren. Mit einem informierten Kunden lässt es sich am besten arbeiten.", sagte Kühn, der seiner Präsentation den Gästen viel "Neues" offenbarte. Einige Neuregelungen wurden bereits zu Jahresbeginn umgesetzt, andere müssen aber erst noch im Detail getroffen werden.

Wichtige Neuerungen sind neben dem Wegfall der Eigenheimzulage die Verbesserung der Abzugs- fähigkeit bei Kinderbetreuung sowie Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass es seit dem 1. Januar


keine Pauschalbeträge mehr gibt. Vielmehr sollen die Aufwendungen durch die Rechnung oder die Zahlung auf dem Konto des Leistungserbringers nachgewiesen werden.

Unter Strafe gestellt ist seit Januar der Handel mit Belegen, wie etwa Tankquittungen. Ab Januar 2007 entfallen die Spekulationsfristen bei privaten Veräußerungsgeschäften, die pauschal mit 20 Prozent besteuert werden. Darüber hinaus wird für Alleinstehende ab 250 000 Euro und für Verheiratete ab 500 000 Euro die so genannte Reichensteuer fällig. Diese beträgt drei Prozent des den genannten Betrags übersteigenden Teils. Seit dem 1. Januar sind Abfindungen sowie Heirats- und Geburtsbeihilfen, die vom Arbeitgeber gezahlt werden, nicht mehr steuerfrei. Im Einzelfall muss sogar darauf geachtet werden, dass durch die höhere Lohnsteuer die Sozialabgaben nicht auch mitsteigen. Arbeitnehmer werden an dem 1. Januar 2007 nur noch dann ein Arbeitszimmer absetzen können, wenn der Mittelpunkt der gesamten Beschäftigung dort verrichtet wird. Außerdem wird die Pendlerpauschale erst ab dem 21. Kilometer gezahlt. Bei Steuersparmodellen für Kapitalanleger ist zu beachten, dass seit dem 10. November 2005 Verluste aus Beteiligungsmodellen nur noch mit späteren Gewinnen aus der gleichen Einkommensquelle verrechnet werden dürfen. Dies gilt nicht nur für Schiffsbeteiligungen und Wertpapiere, sondern auch für stille Beteiligungen und Verpachtungen.

Innerhalb der Zivilprozessordnung wird der Pfändungsschutz für Freiberufler und mittelständische Unternehmer verbessert. Lebensversicherungen, die für die Altervorsorge ange4legt wurden, dürfen erst ab einem bestimmten Betrag gepfändet werden. Die gesamte Präsentation kann auf der Homepage der Kanzlei abgerufen werden. Im Anschluss an die Veranstaltung wohnten die Gäste der Vernissage der Ausstellung "In dazwischen" von Maria Miladinovic bei.
OBERHESSISCHE PRESSE, 23.03.2006

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