Ins rechte Bild gerückt

Ausstellungen in den Büroräumen sind gut für das Image - und zwar für Künstler wie Kanzlei

Ob sich ein Steuerberater gerade mit seiner Kanzlei selbstständig gemacht hat, die Kanzlei neu ausrichten möchte oder sich einfach mal von einer neuen Seite präsentieren will - "Kunst in der Kanzlei" ist ein interessanter Ansatz, die Arbeitsräume repräsentativ auszustatten, Kontakte in der Region zu knüpfen und Aufmerksamkeit der Medien zu wecken.
Autor: StB Michael Brühl, Redaktionelle Betreuung: Till Mansmann

Über den Autor:
Michael Brühl: Ausbildung zum Steuerfachan- gestellten, Steuerfachwirt, Steuerberaterprüfung. Nach zweijähriger Tätigkeit in einer Konzern- steuerabteilung seit 2004 als Steuerberater tätig, 2005 Verlegung der Kanzlei nach Düsseldorf.

Brühl veranstaltete mit der Rechtsanwaltskanzlei Gilliand & Schippers eine Vernissage der ortsansässigen Künstlerin Soheyla B. Fahimi in der damaligen Bürogemeinschaft in Mönchengladbach.

www.bruehl-steuerberater.de

Die Einrichtung und Ausstattung Ihrer Kanzleiräume spiegelt ein Stück Ihrer Persönlichkeit wider. Das betrifft sowohl die Funktionsmöbel als auch alles, was Sie dort zur Dekoration oder Raumgliederung aufhängen und aufstellen. Bevor Sie also Bilder und Skulpturen in Ihren Räumen vorübergehend beherbergen: Am Anfang sollte die grundsätzliche Überlegung stehen, ob Sie als Kanzleiinhaber und ggf. Ihre Partner die Idee "Kunst in der Kanzlei" grundsätzlich sympathisch finden. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie besser keine weitere Zeit und Energie in dieses Thema investieren. Dann hat das, kurz gesagt, keinen Sinn. Wenn Sie jedoch der Idee positiv gegenüberstehen, dann haben Sie womöglich ein Marketinginstrument für sich entdeckt, von dem nicht nur Ihre Kanzlei profitiert. Nur sehr wenige Künstler können sich eine eigene Galerie leisten. Viele sind daher dankbar für kostenlose Ausstellungsflächen, die sich beispielsweise auch in einer Steuerberatungskanzlei befinden können. Daher wird das Angebot, über einen Zeitraum von einigen Wochen oder Monaten an einem Ort ausstellen zu können, von vielen Künstlern gerne angenommen. Dabei profitiert nicht nur der Künstler von den Mandanten des Steuerberaters, es kann auch umgekehrt sein: Vereinbaren Sie mit dem ausstellenden Künstler doch die Möglichkeit, dass die Ausstellung während der Bürozeiten auch den Kaufinteressenten des Künstlers zur Besichtigung offen steht. Damit werden Sie einen positiven Eindruck bei diesen Besuchern hinterlassen, vielleicht zur Besichtigung empfohlen und bei passender Gelegenheit vielleicht auch bald als Steuerberater konsultiert.



Die Besichtigungsmöglichkeit während der Bürozeiten wird für Sie kostenmäßig kaum ins Gewicht fallen, aber bei einer Vielzahl von Menschen das Signal einer sym- pathischen Andersartigkeit Ihrer Kanzlei erzeugen. Dabei muss selbstverständlich sichergestellt sein, dass Besucher keinen Zugang zu vertraulichen Unterlagen haben. Dieser wichtige Punkt sollte aber in einer Kanzlei mit Mandantenbesuch ohnehin gewährt sein und ist im Wesentlichen eine Frage der Ordnung und Organisation. Diese Verschönerung der Kanzleiräume wirkt auch auf die gesamte Arbeitsatmosphäre in der Kanzlei. Diese Verschönerung würde Sie beim Kauf einiger Bilder und Objekte mehrere tausend Euro kosten - das Aus- stellungs-Modell hilft daher auch, Kosten zu sparen.



Steuerberater
Thomas Baar


Steuerberater Thomas Baar aus Neuburg in Bayern hat in seiner Kanzlei gute Erfahrungen mit der Ausstellung von Kunst gemacht: "Die Bilder, die wir jetzt haben, passen auch gut zur Kanzleieinrichtung. Gerade in meinem Büro habe ich darauf geachtet." Künstlerin ist Marlene Biberacher aus Eching. Bei der Vorbereitung der Vernissage haben die Mitarbeiter der Kanzlei kräftig mitgeholfen - etwa drei Stunden hat zum Beispiel der Lehrling an den Einladungen gesessen. Zugewinne an Mandaten kann Baar so direkt nicht festmachen, aber "das ist eben eine indirekte Wirkung, die Kanzlei wirkt dadurch einfach moderner."
www.steuerkanzlei-baar.de



Die wichtigste Wirkung ist aber in der Tat der Eindruck, der bei Ihren Mandanten entsteht: Nach dem Motto "Tue Gutes und rede darüber" können Sie immer wieder im Mandantengespräch herausstellen, dass Sie auf diese Weise jungen Künstlern die Möglichkeit geben, ihre Arbeiten zu präsentieren. Kulturelles Engagement - und darum handelt es sich in diesem Fall - wird von Mandanten und regionalen Persönlichkeiten sehr positiv bewertet. Wie jedoch finden Sie Kunst, die zu Ihnen und Ihren Kanzleiräumen passt? Zunächst empfiehlt es sich, den Radius Ihrer Suche nicht allzu weit zu wählen, um in der Zielgruppe vor Ort über die Lokalpresse auf Ihre Ausstellung aufmerksam machen zu können - denn das für Steuerberater besonders wichtige regionale Medienecho wird maßgeblich von der Lokalzeitung geprägt. Wenn Sie keine Kontakte zur regionalen Kunstszene haben, hilft oft das Amt für Kulturförderung weiter, auch örtliche Kunstvereine sind gute Ansprechpartner. Deren Mandatsträger stehen solchen Ideen naturgemäß aufgeschlossen gegenüber und unterstützen oft sehr nachdrücklich Ihre Bemühungen, einen Künstler zu finden, dessen Werke zu Ihnen und Ihrer Kanzlei passen. Sie können auch direkt mit Künstlern ins Gespräch treten: Vernissagen in Ihrem Einzugsgebiet finden Sie leicht über die Lokalseiten der ortsansässigen Tageszeitung. Viele Künstler sind inzwischen auch im Internet zu finden, so dass Sie sich bereits vom Schreibtisch aus einen Eindruck vom Stil der Arbeiten verschaffen können, was die Vorauswahl sehr erleichtert.



Kanzlei
Blanke Klee Kühn




Die Kanzlei Blanke Klee Kühn der Steuerberater Ulrich und Hans Blanke sowie Michael Klee zusammen mit Rechtsanwalt Michael Kühn hat im Sommer 2003 noch ein "Highlight" zur Eröffnung neuer Büroräume gesucht. Gewählt wurde eine Vernissage, anfangs als Einzelaktion geplant. Der Erfolg war so groß, dass Kunst in der Kanzlei nun zum Dauerbrenner wurde: Jährlich können hier etwa vier Künstler ausstellen.

Die Kosten pro Vernissage schätzt Rechtsanwalt Kühn auf rund 500 Euro, die aber gut angelegt seien: "Bei der letzten Vernissage sind wir förmlich überrannt worden! Es waren so viele Leute in der Kanzlei, dass unsere Mitarbeiter Probleme hatten, mit den Tabletts durchzukommen." Damit hat es die Kanzlei auch in die Medien geschafft:

"Die Presse berichtet inzwischen regelmäßig über unsere Ausstellungen", so Kühn. Sein Tipp zur Ansprache von Künstlern: Die regionalen Berufsverbände Bildender Künstlerinnen und Künstler (Internet: www.bbk-bundesverband.de) helfen gerne weiter.



Vernissagen
müssen nicht teuer sein


Natürlich kann die Ausrichtung einer Kunstausstellung viel Geld kosten - vieles kann man jedoch auch günstig gestalten. So kann man statt teurer Galerieleisten, an denen die Bilder aufgehängt werden, auch billigere Vorhangschienen verwenden, die es auch in eleganten, schmalen Ausführungen gibt. Ziel ist es, auf die Kanzlei aufmerksam zu machen und Interessenten in die Büroräume zu holen. Daher sollte man zur Vernissage auch viele Gäste einladen und diese angemessen bewirten. 100 bis 200 schön gedruckte Einladungskarten sind ab 100 Euro zu haben, für das Catering sollte man 300 bis 500 Euro einplanen und für das Ausleihen von (Steh-)Tischen, Geschirr und Besteck muss man weitere rund 100 Euro einrechnen. Auch wenn das eine oder andere noch dazukommt: Insgesamt kostet eine Vernissage so deutlich unter 1.000 Euro, einmalige Kosten wie Galerieleisten nicht eingerechnet.



Ist der passende Künstler gefunden, muss man sich nicht auf die Eigendynamik der Laufkundschaft verlassen - mit dieser Art von Passivität würden Sie viele zusätzliche Chancen verspielen. Damit die Ausstellung nicht einfach sang- und klanglos im Kanzleialltag versinkt, bietet sich eine Ausstellungseröffnung in Form einer Vernissage an. Ihre Investitionen für Einladungsschreiben, Getränke, Canapés und eventuelles Personal betragen erfahrungsgemäß leicht einige hundert Euro oder auch mehr, wobei natürlich gleich vorab mit dem ausstellenden Künstler über die Kostenverteilung gesprochen werden sollte. Für Ihre Investition bekommen Sie aber einen idealen Anlass, um Ihre bestehenden Mandanten mal außerhalb von Steuerrecht und Jahresabschluss in die Kanzlei einzuladen. Zusätzlich bekommen Sie auch Zulauf aus den Kontakten des Künstlers sowie - bei entsprechender Ankündigung in der lokalen Presse - auch von interessierten Dritten. Ihre Kanzleibroschüre sollte am Tag der Vernissage natürlich in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen, damit Sie für die Besucher außerhalb Ihres Mandantenkreises später bei Bedarf problemlos erreichbar sind. Sie sollten ausreichend Visitenkarten parat haben.

In den Wochen und Monaten nach der Vernissage empfiehlt es sich, dem Künstler zu ermöglichen, Teile der Ausstellung durch andere Werke zu ersetzen. So ergeben sich für Ihre Mitarbeiter und Mandanten immer wieder interessante Veränderungen in den Kanzleiräumen. Um eine nachhaltige Außenwirkung zu erreichen, reicht eine einmalige Ausstellung selten aus. Wenn Ihr erstes Kunstprojekt erfolgreich verlaufen ist, werden Sie wahrscheinlich Anfragen von weiteren Künstlern erhalten, so dass Ihr Zeiteinsatz bereits beim zweiten Mal deutlich geringer sein dürfte. Ein bis zwei Vernissagen pro Jahr mit anschließender Ausstellung für einige Monate sollten ausreichend sein, um Ihre Kanzlei in den Köpfen der Menschen dauerhaft entsprechend zu positionieren. Der finanzielle Einsatz ist überschaubar, doch ist dies nicht die größte Investition, die Sie tätigen müssen: Das Wichtigste ist der persönliche Einsatz. Ohne den geht es nicht - wenn Sie jedoch dazu bereit sind, einige Energie in das Projekt zu stecken, kann der Einsatz von Kunst in der Kanzlei Sie aus der Masse der Kanzleien positiv herausheben und nachhaltig zur Imagebildung Ihres Unternehmens beitragen.

Steuerberater Magazin, 06.06.2006 - www.steuerberatermagazin.de

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